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Weitere  Belege für die unpräzise Sprache des Lehrplans sind die verschiedenen Bezeichnungen für Medien, die im Unterricht eingesetzt werden sollen, ohne das sich genau sagen lässt, welche gemeint sind. So gibt es „Medientexte“, „audiovisuelle Texte“ und „filmische Texte“. Die Abgrenzung der genannten Begriffe fällt in die Willkür des Lesers. „Um für die Praxis handhabbar zu sein, müssen Lehrpläne eindeutig sein, ohne die Pluralität fachwissenschaftlicher Ansätze aufzugeben“. Dass der Begriff des Textes auf Medien angewendet wird, ist sowohl im umgangs- wie im fachsprachlichen Gebrauch rar und es scheint, dass der Lehrplan die Behandlung von Literatur und Medien als nahezu gleichwertig ansieht, es also auch keiner besonderen Ausbildung für Lehrer bedarf, da sich Werkzeuge zur Textinterpretation auch auf andere Medien anwenden und übertragen lassen.