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Im Lehrplan heißt es dazu:

„Im Bereich der Literatur und der audiovisuellen Texte lassen sich sinnvolle Rekonstruktionen vor allem über die Raum- und Zeitgestaltung, die Konfiguration, das Figurenverhalten und die Ereignis- bzw. Konfliktstruktur durchführen. [...] Der literarische oder filmische Text wird auf historische oder thematische Kontexte bezogen.“

Der Lehrplan bietet unter 2.1.2 ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Umgang mit Texten und Medien“. Unter den Aufgabenschwerpunkten dieses Bereiches findet sich der folgende Satz: „Zu den Gegenständen zählen neben literarischen Texten und Sachtexten auch Texte der Massenmedien und der Informations- und Kommunikationstechnologien.“ Worin sich Texte der Informations- von denen der Kommunikationstechnologien und diese wiederum von denen der Massenmedien unterscheiden, bleibt erneut offen.