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Eine Vorführung von Videofilmen (auch wenn es sich um eine Kaufkasette handelt) im Unterricht ist ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers nicht gestattet. Der Unterricht ist nicht gleichbedeutend mit einer privaten Aufführung im engeren Familienkreis, sondern es handelt sich um eine öffentliche Vorführung. Wer Filme ohne diese Genehmigung zeigt, riskiert laut Urhebergesetz eine Strafverfolgung.

Daher empfiehlt es sich, alle im Unterricht gezeigten Filme aus einem Medienzentrum zu besorgen oder eine gültige Lizenz zu erwerben. Über Sinn und Unsinn dieser Regelung ließe sich viel sagen, aber solange das Urhebergesetz rechtsgültig ist und auch für Bildungszwecke keine Ausnahme vorsieht, darf es nicht außer acht gelassen werden.

Informationen zum Urheberrecht und Bestellmöglichkeiten für Filmlizenzen finden Sie u.a. auf folgenden Seiten:

Seitenname

 

Beschreibung

 

Matthias Film

Ein Medienvertrieb, der DVDs, Videokassetten und CD-Roms für den Einsatz im Unterricht vertreibt. Er ist z.T. auch an der Synchronisation und Produktion der Filme beteiligt. Zu den Filmen werden zusätzlich didaktische Arbeitsmaterialien angeboten. Hier finden Sie auch ausführliche Informationen zum neuen Urheberrecht.

remus- Grundwissen Urheberrecht

Sehr, sehr ausführliche Seite über das Urheberrecht. Hier finden Sie alle diesbezüglich relevanten Informationen und Antworten auf Fragen zum Einsatz von Medien im Unterricht.

Videma

Vertrieb von Vorführlizenzen.