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Heinz Rommel schreibt in: "Das Schulbuch im 18. Jahrhundert" auf Seite 88:

Die Gräflich-Waldeckische Schulordnung von 1704 ordnete wöchentliches Zeitungslesen an. Das Zeitungslesen sollte 1. der gegenwärtigen Geschichte dienen, 2. sollte man das, was man gelesen habe, zur Ehre Gottes und zum Besten des Nächsten anwenden. Zur Rechtfertigung dieser Empfehlung bzw. Anordnung, verwies die Schulordnung auf Speners Glaubenslehre und eine Abhandlung von Christian Weise .