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Das Fazit dieses 1907 fertiggestellten Berichts, der jeden durch das ,Flimmern der Bilder' entstehenden Brech- und Ohnmachtsanfall der Kinder dokumentierte, war, dass die Schule dem Kino einerseits ,erziehlich entgegenzuwirken' hatte, wenn Filme gezeigt wurden, die Kinder sittlich gefährdeten, andererseits bezeichnete die Kommission das Kino als ein ,ausgezeichnetes Mittel der Belehrung und Unterhaltung', wenn die gezeigten Filme inhaltlich einwandfrei waren.